Skip to main content

Abrechnungsmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass sich die Vergütung meiner Leistungen an meiner Qualifizierung und Erfahrung, Ihrem Beschwerdebild und dem Aufwand der Behandlung misst.

Ähnlich wie beim Zahnarzt, gibt es keine Pauschaltarife, die nach Zeit berechnet werden.

Privat versicherte oder privat zusatzversicherte Patienten erhalten die Rechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich Versicherte Patienten und Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Osteopathen (GVO).

Es gibt drei mögliche Formen der Bezahlung bzw. der Kostenerstattung. Diese sind nun folgend aufgeführt.

Behandlungsbedingungen

Die Behandlungsbedingungen gelten mit Bestätigung des ersten Termins.

A) Terminanfrage und Buchung per E-Mail oder Telefon

  1. Sie buchen einen Termin in meiner Praxis, den Sie binnen 24 Stunden noch mal per E-Mail bestätigen. Unabhängig von Ihrer Bestätigung, ist der mit Ihnen abgesprochene und von mir versendete Termin gültig, solange diesem nicht schriftlich, telefonisch oder per Anrufbeantworter unmissverständlich widersprochen wird.

B) Terminabsagen & Abrechnung

  1. Damit die Zeit sinnvoll für Ihre Behandlung genutzt werden kann oder für andere Patienten eine Chance auf eine schnelle Behandlung ermöglicht werden kann, gelten folgende Regelungen:

    • a) Ist der Patient 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen, ohne mich telefonisch über eine Verspätung zu informieren, handeln wir nach § 615 BGB und GVO.

    • b) Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis maximal 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder Telefon möglich. Bei Nichteinhaltung handeln wir gemäß § 615 BGB u. GVO. Laut § 615 BGB muss der Terminausfall ersetzt werden, wenn es nicht möglich war, den Termin anderweitig zu besetzen. Patienten, die zum ersten Termin ohne pünktliche Absage nicht erscheinen, erhalten keinen weiteren Termin bei mir.

    • c) Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen, sowie Berichterstattung) und nie nach Zeit (die oft zwischen 40-60 Minuten liegt)

    • d) Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GVO, für Selbstzahler, und dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) für Patienten die privat krankenvesichert sind.

    • e) Ob und in welcher Höhe diese Rechnung von Ihrer Krankenversicherung bezahlt wird, hängt von Ihrem gewählten Tarif bei dieser ab.

    • f) Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebÜH-Mindestbetrag, manchmal auch bis zum Höchstbetrag erstatten. Bitte prüfen Sie ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft) ob die vorgesehene Behandlung anerkannt und wenn ja, in welcher Höhe erstattet wird. Wenn Sie trotz dieser Auskunft noch Fragen haben oder noch nicht sicher wissen, ob es eine Zuzahlung gibt bzw. deren Höhe kennen, können Sie mir die mit Ihrem Kostenträger vereinbarte Leistungszusage vorlegen, um mit mir gemeinsam die mögliche Selbstbeteiligung zu berechnen.

    • g) Es ist immer der volle Rechnungsbetrag fällig. Eine entsprechende Rechnung lassen wir Ihnen zeitnah nach der Behandlung zukommen.