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Abrechnungsmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass sich die Vergütung meiner Leistungen an meiner Qualifizierung und Erfahrung, Ihrem Beschwerdebild und dem Aufwand der Behandlung misst.

Ähnlich wie beim Zahnarzt, gibt es keine Pauschaltarife, die nach Zeit berechnet werden.

Privat versicherte oder privat zusatzversicherte Patienten erhalten die Rechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich Versicherte Patienten und Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Osteopathen (GVO).

Es gibt drei mögliche Formen der Bezahlung bzw. der Kostenerstattung. Diese sind nun folgend aufgeführt.

Private Krankenversicherung/private Zusatzversicherung

Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH und GOÄ).

Private Krankenversicherungen erstatten die Rechnungen für eine osteopathische Behandlung entweder ganz oder teilweise. Maßgeblich dafür ist, ob und in welcher Höhe der entsprechende Tarif (Voll- oder Zusatzversicherung) die Leistungen von einem Osteopathen bzw. Heilpraktiker abdeckt. Ihre PKV kann Ihnen dazu Auskunft erteilen.

Gesetzlich Versicherte

Es gibt Krankenversicherungen, welche sich an den Behandlungskosten beteiligen. Bei einigen Kassen müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden (wie z.B. vor Behandlungsbeginn ein ärztliches Empfehlungsschreiben). Die Höhe der Erstattung variiert unter den Versicherungen. Fragen Sie also bitte vorab bei Ihrer Versicherung nach, ob es Erstattungsmöglichkeiten gibt.

Selbstzahler

Selbstzahler können sich selbstverständlich jederzeit behandeln lassen. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung/Überweisung.

Bitte informieren Sie sich VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung. Damit Sie die Rechnung problemlos bei Ihrer Versicherung einreichen können ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Versicherungstarif kennen. Dies erspart im Nachhinein Verwaltungsaufwand und Ärger mit der Versicherung. Heilpraktiker-Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis maximal 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder Telefon möglich. Bei Nichteinhaltung handele ich gemäß § 615 BGB u. GVO. Weiteres hierzu entnehmen Sie bitte den Behandlungsbedingungen.

Behandlungsbedingungen

Die Behandlungsbedingungen gelten mit Bestätigung des ersten Termins.

A) Terminanfrage und Buchung per E-Mail oder Telefon

  1. Sie buchen einen Termin in meiner Praxis, den Sie binnen 24 Stunden noch mal per E-Mail bestätigen. Unabhängig von Ihrer Bestätigung, ist der mit Ihnen abgesprochene und von mir versendete Termin gültig, solange diesem nicht schriftlich, telefonisch oder per Anrufbeantworter unmissverständlich widersprochen wird.

B) Terminabsagen & Abrechnung

  1. Damit die Zeit sinnvoll für Ihre Behandlung genutzt werden kann oder für andere Patienten eine Chance auf eine schnelle Behandlung ermöglicht werden kann, gelten folgende Regelungen:

    • a) Ist der Patient 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen, ohne mich telefonisch über eine Verspätung zu informieren, handeln wir nach § 615 BGB und GVO.

    • b) Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis maximal 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder Telefon möglich. Bei Nichteinhaltung handeln wir gemäß § 615 BGB u. GVO. Laut § 615 BGB muss der Terminausfall ersetzt werden, wenn es nicht möglich war, den Termin anderweitig zu besetzen. Patienten, die zum ersten Termin ohne pünktliche Absage nicht erscheinen, erhalten keinen weiteren Termin bei mir.

    • c) Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen, sowie Berichterstattung) und nie nach Zeit (die oft zwischen 40-60 Minuten liegt)

    • d) Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GVO, für Selbstzahler, und dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) für Patienten die privat krankenvesichert sind.

    • e) Ob und in welcher Höhe diese Rechnung von Ihrer Krankenversicherung bezahlt wird, hängt von Ihrem gewählten Tarif bei dieser ab.

    • f) Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebÜH-Mindestbetrag, manchmal auch bis zum Höchstbetrag erstatten. Bitte prüfen Sie ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft) ob die vorgesehene Behandlung anerkannt und wenn ja, in welcher Höhe erstattet wird. Wenn Sie trotz dieser Auskunft noch Fragen haben oder noch nicht sicher wissen, ob es eine Zuzahlung gibt bzw. deren Höhe kennen, können Sie mir die mit Ihrem Kostenträger vereinbarte Leistungszusage vorlegen, um mit mir gemeinsam die mögliche Selbstbeteiligung zu berechnen.

    • g) Es ist immer der volle Rechnungsbetrag fällig. Eine entsprechende Rechnung lassen wir Ihnen zeitnah nach der Behandlung zukommen.