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Abrechnungsmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass sich die Vergütung meiner Leistungen an meiner Qualifizierung und Erfahrung, Ihrem Beschwerdebild und dem Aufwand der Behandlung misst.

Ähnlich wie beim Zahnarzt, gibt es keine Pauschaltarife, die nach Zeit berechnet werden.

Privat versicherte oder privat zusatzversicherte Patienten erhalten die Rechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich Versicherte Patienten und Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Osteopathen (GVO).

Es gibt drei mögliche Formen der Bezahlung bzw. der Kostenerstattung. Diese sind nun folgend aufgeführt.

Private Krankenversicherung/private Zusatzversicherung

Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH und GOÄ).

Private Krankenversicherungen erstatten die Rechnungen für eine osteopathische Behandlung entweder ganz oder teilweise. Maßgeblich dafür ist, ob und in welcher Höhe der entsprechende Tarif (Voll- oder Zusatzversicherung) die Leistungen von einem Osteopathen bzw. Heilpraktiker abdeckt. Ihre PKV kann Ihnen dazu Auskunft erteilen.

Gesetzlich Versicherte

Es gibt Krankenversicherungen, welche sich an den Behandlungskosten beteiligen. Bei einigen Kassen müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden (wie z.B. vor Behandlungsbeginn ein ärztliches Empfehlungsschreiben). Die Höhe der Erstattung variiert unter den Versicherungen. Fragen Sie also bitte vorab bei Ihrer Versicherung nach, ob es Erstattungsmöglichkeiten gibt.

Selbstzahler

Selbstzahler können sich selbstverständlich jederzeit behandeln lassen. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung/Überweisung.

Bitte informieren Sie sich VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung. Damit Sie die Rechnung problemlos bei Ihrer Versicherung einreichen können ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Versicherungstarif kennen. Dies erspart im Nachhinein Verwaltungsaufwand und Ärger mit der Versicherung. Heilpraktiker-Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis maximal 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder Telefon möglich. Bei Nichteinhaltung handele ich gemäß § 615 BGB u. GVO. Weiteres hierzu entnehmen Sie bitte den Behandlungsbedingungen.

Behandlungsbedingungen

Die Behandlungsbedingungen gelten mit Bestätigung des ersten Termins.

  1. Sie buchen einen Termin in meiner Praxis, den Sie binnen 24 Stunden zur Sicherheit per Mail bestätigen. Unabhängig Ihrer Bestätigung, ist der mit Ihnen abgesprochene und von mir an Sie versendete Termin gültig, solange diesem nicht widersprochen wird.

  2. Um allen Patient*Innen gerecht zu werden, gelten zudem folgende Regelungen:
      1. Ist der Patient 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen, ohne mich über eine Verspätung zu informieren, handele ich nach §615 BGB und Gebührenverzeichnis Osteopathie (GVO).

      2. Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis max. 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin per Mail, per Telefon, WhatsApp oder Signal möglich.

    Bei Nichteinhaltung handele ich gemäß §615 BGB und GVO. Es wird der volle Behandlungspreis als Ausfall berechnet. (Patient*Innen, die zum ersten Termin nicht erscheinen, erhalten keinen weiteren Termin.)

  3. Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistungsaufwand (Anamnese, Untersuchungen, behandelte Strukturen, Materialien, sowie Berichterstattung/Dokumentation administrativen Aufwand) und nicht nach Zeit. Beratungen und Ansicht von Befunden, Bildgebung per ( Telefon, WApp etc., SMS , Email ) außerhalb individueller Absprachen werden in Anlehnung o.g. Abrechnungsmodalitäten in Rechnung gestellt.

  4. Abgerechnet werden erbrachte Leistungen für GKV, PKV und Selbstzahler*Innen nach dem und orientiert am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker*Innen (GebüH) und analog zur GOÄ (Gebührenordnung für Ärzt*Innen).

  5. Ob und in welcher Höhe diese Rechnung von Ihrer Krankenversicherung bezahlt wird, hängt von Ihrer Versicherungsart und Ihrem gewählten Tarif ab. Dies gilt es in beidseitigem Interesse im Vorhinein mit Ihrer Versicherung zu klären.

  6. Es ist immer der volle Rechnungsbetrag per Rechnung fällig.

    Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie ausreichend über mögliche Kostenerstattungen und etwaige Selbstbeteiligungen aufgeklärt wurden.
    Zudem bestätigen Sie hiermit, dass Sie rechtzeitig über Art, Umfang, Durchführung (evtl. interne Eingriffe), zu erwartende Folgen und Risiken der Osteopathie/ Naturheilkunde, sowie Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten auf die Diagnose und Therapie, sowie evtl. Alternativen aufgeklärt wurde (Analog §630 a – h BGB).